Grundsätzlich gilt, dass nur Untergliederungen des BdSJ, der KJG, der KLJB, der Kolpingjugend, der KSJ und der Malteserjugend sowie die Stadt-/Kreis- und Regionalverbände des BDKJ Zuschüsse beantragen können. DPSG und PSG rechnen ihre Zuschüsse über den Ringverband (RdP) ab und die DKJ über die Sportjugend.
Der KJP NRW umfasst verschiedene Förderpositionen.
Die Position 1.3 ist der Förderung der Jugendverbände gewidmet. Aus dieser Position werden folgende Angebote gefördert: außerschulische Bildung, Kinder- und Jugenderholung, besondere Formen der Partizipation und Interessenvertretung durch junge Menschen, Fort- und Weiterbildung von Ehren- und Hauptamtlichen sowie Hauptberuflichen.
Darüber hinaus wird aus der Position 1.14 der Verdienstausfall bei Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendhilfe erstattet.