Pauschalzuweisungen
Neben den Mitteln aus den Pauschalzuweisungen aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes hat das Land weitere Mittel zur Förderung konkreter Projekte bereitgestellt.
Neben den Mitteln aus den Pauschalzuweisungen aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes hat das Land weitere Mittel zur Förderung konkreter Projekte bereitgestellt.
Damit auch die Verantwortlichen und die Teamer*innen unvergessliche Tage in der Ferienfreizeit erleben können, muss zuvor die Frage des Urlaubs geklärt werden. Die Teamer*innen können natürlich ihren Erholungsurlaub nehmen. Ihr könnt aber auch zusätzlichen Sonderurlaub beantragen. Dieser Sonderurlaub ist im Sonderurlaubsgesetz NRW (SUrlG NRW) geregelt. Sollte euer Arbeitgeber den Sonderurlaub genehmigen, so erhaltet ihr den Verdienstausfall – denn der Sonderurlaub erfolgt ohne Lohnzahlung – über uns ersetzt.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Sonderurlaub findest du in dem Leitfaden „Sonderurlaub. Was ist das und wie geht das?“.
Anträge können sowohl Ortsgruppen, mittlere Ebenen als auch Diözesanverbände stellen. Jährlich werden Projektschwerpunkte festgelegt.
Wir empfehlen vor Antragstellung eine Beratung. Hierzu kann die BDKJ Verwaltungsleitung oder das Referat Jugendpolitik angefragt werden.
Hilmar Potente leitet die Verwaltung und ist Prokurist der BDKJ-GmbH.
Matthias Kornowski ist zuständig für alle Fragen rund um den Themenbereich Prävention sexualisierter Gewalt. Weiterhin ist er auch zuständig für jugenpolitische Themen — insbesondere für Bildungsangebote und Beratung der Mandatsträger*innen in den Jugend- und Regionalverbänden in allen Fragen im Bereich der Jugendpolitik.